Schwarzbauten Griechenland neue Frist
Der griechische Gesetzgeber hatte vor einigen Jahren entschieden, dass Schwarzbauten nicht mehr akzeptiert werden und somit zu legalisieren bzw. „in Ordnung zu bringen“ seien. Demnach erließ er zu aller erst im April 2010 das Gesetz Nr. 3843/2010. Hiervon waren hauptsächlich die “ΗΜΙΥΠΑΙΘΡΙΟΙ ΧΩΡΟΙ” (= imiypethrii chori, frei übersetzt: halbaussenliegende Bereiche / Halbbalkone) betroffen, die durch die Eigentümer zu regulären Wohnräumen zugebaut wurden. Das Interesse der Bevölkerung war groß, doch die Regelungen des Gesetzes waren nicht ausreichend, um die Vielzahl der unterschiedlichen Arten von Schwarzbauten rechtlich zu behandeln bzw. zu regulieren.
Schnell wurde somit ein neues Gesetz erforderlich, welches die „Lücken“ der ersten Regelung schließen sollte, und parallel – auch aufgrund der finanziell kritischen Situation des griechischen Staates – schnell für zusätzliche finanzielle Einkünfte für den Etat sorgen sollte. So wurde im September 2011 das Gesetz 4014/2011 verabschiedet. Dieses Gesetz behandelte eine große Anzahl von Bauwidrigkeiten (Schwarzbauten), die nun für eine Dauer von 30 Jahren regulierbar waren. Im Verhältnis zum Vorgängergesetz waren nun eine aufwändigere Bauaufnahme und eine Aktualisierung der Bauakte – mit einem erheblichen Mehraufwand für die betroffenen Ingenieure verbunden – zusätzlich gefordert. Zusätzlich viel eine individuelle Strafgebühr an, die anhand der vorliegenden Widrigkeiten nunmehr durch den Ingenieur zu berechnen war. Da jedoch gegen dieses Gesetz Klage eingereicht wurde, entschied der Oberste Gerichtshof in Athen (das „Symvulio tis Epikratias“) nach intensiver Prüfung und Debatte, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei.
Ein neues Gesetz mit entsprechenden Änderungen / Korrekturen musste her. So wurde das Gesetz 4178/2013 im August 2013 entschieden. Damals sprachen wir von der letzten Chance, Schwarzbauten zu legalisieren (lesen Sie unseren entsprechenden Artikel hier!). Allerdings haben wir uns wohl verschätzt! Denn der Gesetzgeber hat sich – insbesondere bedingt durch die finanzielle Situation der Bürger, die zwar ihre Bauwidrigkeiten regulieren wollten, aber nicht konnten – in letzter Minute nun doch noch zu einer Fristverlängerung entschieden. Demnach wurde die Gesetzesgültigkeit um ein Jahr verlängert. Die mögliche Anzahl der Raten (max. 60 Raten), in denen man die Strafgebühr abbezahlen kann, und die sonstigen Regelungen sollen jedoch weiterhin gleich bleiben.
Inzwischen wurden laut Angaben des griechischen Bauministeriums (YPEKA) über 800.000 Bauwidrigkeiten angemeldet und reguliert. Auch Mavvidis + Partner hat in den letzten Jahren im Auftrag von vielen Eigentümern eine große Anzahl von Schwarzbauten – mit all den oben erwähnten gesetzlichen Regelungen – bearbeitet. Wenn Sie somit konkrete Fragen hierzu haben, dann zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne! Vergessen Sie bitte nicht, dass die Regulierung von Schwarzbauten zu den jetzigen Bedingungen nur noch bis Anfang Februar 2016 möglich sein wird, und dass das Regulierungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir gehen davon aus, dass nach Verstreichen auch dieser zweiten Frist die „Regulierungskosten“ bzw. die Strafgebühren immens ansteigen werden, sodass wir in jedem Fall empfehlen, Bauwidrigkeiten umgehend anzumelden und zu regulieren. Wenn Sie also betroffen sind (Schwarzbauten Griechenland neue Frist), bitte jetzt handeln …
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